Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HaDo International GmbH
(zur Verwendung gegenüber Unternehmern)
1. Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, auch aus künftigen Geschäften, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen haben ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung keine Geltung, selbst wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit unserer ausdrücklichen Bestätigung oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande. Zu unserem Angebot gehörende Abbildungen, Zeichnungen, technische Beschreibungen, Gewichts- und Maßangaben gelten nur annähernd, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Aufträge mit einem geringeren Warenwert als € 50,- können wir nicht annehmen.
3. Lieferfristen, Lieferungsverzug und Rücktritt
Angegebene Liefer- und Ausführungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie von uns nicht schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bei Fristüberschreitung und in allen sonstigen Fällen, in denen wir eine fällige Leistung nicht wie geschuldet erbringen, haben wir Anspruch auf eine angemessene Nachfrist, die mindestens 4 Wochen beträgt und schriftlich gesetzt werden muss.
In allen Fällen, in denen uns die Einhaltung eines verbindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer Nachfrist wegen höherer Gewalt oder sonstiger Gründe, die wir nicht zu vertreten haben, nicht rechtzeitig möglich ist, verlängert sich die Frist bzw. der Termin um die Dauer des Leistungshindernisses; ein etwaiges Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird hierbei ausgeschlossen. Wird in diesen Fällen die Lieferung oder Leistung unmöglich, so haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Wird die Ware vom Kunden nicht abgeholt, sondern wünscht der Kunde eine Versendung oder Auslieferung der Ware, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware unser Lager oder den sonstigen Ort der Versendung verlassen hat. Dies gilt auch für den Fall der Montage oder Inbetriebnahme durch uns. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei der Ablieferung durch den Spediteur sofort auf etwaige Transportschäden oder Verluste zu untersuchen und diese sowohl dem Spediteur als auch uns unverzüglich zu melden.
5. Annahmeverzug des Kunden
Nimmt der Kunde die Ware oder unsere Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens ist in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises zu entrichten, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer ausgefallen ist.
6. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich netto (ohne Umsatzsteuer), ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll und Versicherung. Bei vereinbarter Versendung der Ware schließen wir – auf Kosten des Kunden – eine Transportversicherung ab. Montage und Inbetriebnahme ist in unseren Preisen nicht enthalten. Wir sind jedoch bereit, für die Aufstellung und Inbetriebnahme unserer Anlagen sowie die Einweisung unsere Techniker nach Vereinbarung und gegen Vergütung zur Verfügung zu stellen.
Alle Zahlungen haben abzugsfrei innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt entsprechend auch für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an sämtlichen gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Bei Forderungen aus laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum unsere Saldoforderung.
Der Kunde verpflichtet sich, außer im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb keine Verfügungen über die Vorbehaltsware zu treffen. Im Falle ihrer Weiterveräußerung tritt er schon jetzt seine jeweilige Kaufpreisforderung hieraus sicherungshalber an uns ab. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Wird gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder wird die Vorbehaltsware gepfändet, so hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, welche seine Leistungsfähigkeit in Frage stellen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung nicht nur vorübergehend um mehr als 15 %, so geben wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten in entsprechender Höhe frei.
8. Mängelhaftung
Im Falle der Lieferung neu hergestellter Sachen sowie bei Werkleistungen aller Art an beweglichen Sachen leisten wir für die Mängelfreiheit Gewähr für die Dauer eines Jahres; eine weitergehende Mängelhaftung ist ausgeschlossen, soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Ist die Nacherfüllung nach 3 Versuchen endgültig fehlgeschlagen, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die Ware unsachgemäß behandelt oder verändert wird. Für Fremderzeugnisse haften wir zunächst in der Weise, dass wir unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse an unseren Kunden abtreten. Sind diese Ansprüche gegen den Dritten auch in einem gerichtlichen Verfahren nicht durchzusetzen, haften wir wieder nach den vorstehenden Bestimmungen.
Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Im übrigen gilt für die sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden § 377 HGB.
Verkauf und Lieferung gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Mängelansprüche.
9. Schadensersatz
Mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden uns gegenüber ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen; dies gilt auch für Schäden aus einer Pflichtverletzung bei den Vertragsverhandlungen und für deliktische Ansprüche. Im übrigen ist die Haftung – auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Urheberrecht
Für alle Fälle eines Urheberrechts an unseren Werken, auch Schriftstücken, Tabellen, Zeichnungen, Fotografien, Darstellungen jeder Art, elektronisch erstellten Werken, elektronisch erstellten oder wiedergegebenen Darstellungen übertragen wir das einfache Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Leistungspflicht auf den Kunden. Alle weitergehenden Urheberrechte bleiben uns vorbehalten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Werden Schriftstücke, Tabellen, Zeichnungen, Fotografien, Darstellungen jeder Art, auch elektronisch erstellte Werke oder wiedergegebene Darstellungen im Rahmen der Vertragsanbahnung dem Kunden ausgehändigt und kommt es nicht zum Vertragsabschluss, sind diese unverzüglich an uns zurückzugeben. Ein Nutzungsrecht, gleichgültig welcher Art, entsteht für den Kunden nicht.
11. Schlussbestimmungen
Die Rechtsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Mähringen. Soweit gesetzlich zulässig, wird Tübingen als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.